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Rasseportrait

Der Corgi ist vor allem ein Hüte- und Treibhund. Er wurde schon in einer walisischen gesetzessammlung aus dem Jahre 920 Erwähnt. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist der Corgi Keltischen Ursprungs. „Heeler“ genannt , da sie das Vieh dicht an den Fersen treiben. Der Corgi spielt im walisischen Volkstum eine wichtige Rolle, Es wurden viele Geschichten über ihn erzählt, und von Generation zu Generation weitergegeben. Dadurch entstand eine gewisse „Legendenbildung“.

Die Veranlagung als Hüte- und Treibhund hat sein Wesen seit Generationen geprägt. Auch heute noch kann er zur Arbeit am Vieh eingesetzt werden. Ein treibender Corgi läuft ständig hin und her, bellt dabei, kneift, wenn nötig, dem Vieh in die Fesseln und weicht geschickt den Hufen aus. Er treibt das Vieh auf die Weide und zurück zum Hof, zum Melken und Tränken.

Corgis sind anpassungsfähige Hunde und wurden immer mehr vom Hüte- und Treibhund zum Jaus- und Begleithund. Er ist nach wie vor ein selbstständiger Hund. Über die Herkunft des Namen Corgi gibt es verschiedenen Vermutungen und Deutungsversuche. Corgis werden seit 1925 auf Ausstellungen gezeigt. 1928 wurde die Rasse ins Register des Kennelclubs aufgenommen.  Seit 1934 ist das Kreuzen der beiden Rassen nicht mehr erlaubt, der Pembroke Corgi und der Cardigan Corgi wurden als zwei eigenständigen Rassen anerkannt.

Zusammengefasste Rassebeschreibung:

Der Corgi Cardigan ist wachsam, aktiv und intelligent, weder scheu noch aggressiv, robust, bewegt sich frei und aktiv.

Der Körper sit lang im Verhältnis zur Höhe, Kopf in Form und Aussehen fuchsartig, Nase schwarz. Die Augen sind klar mit freundlichem, aufgeweckten Ausdruck, Ohren gross im Verhältnis zur Grösse des Hundes. Die Vorhand ist leicht gebogen, Pfoten leicht nach aussen gedreht, rund, geschlossen, ziemlich gross. Die Hinterhand ist kräftig, gut gewinkelt und gestellt, kräftige Knochensubstanz. Die Rute fuchsschwänzlich, das Haarkleid kurz oder mittellang mit guter Unterwolle und harter Textur. Jede Farbe mit oder ohne weisse Abzeichen. Weiss darf nicht überwiegen, Gewicht proportional zur Grösse, ausgewogene Gesamterscheinung.